Vat 2010: USt-ID Prüfung wird Pflicht
Neue Herausforderungen für Unternehmen
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor teuren USt-Fallen und Steuernachzahlungen.
Das Mehrwertsteuerpaket, auch VAT Package genannt, soll ab 2010 grenzüberschreitende Geschäfte vereinfachen. Unternehmen, die Dienstleistungen im EU-Ausland erbringen, müssen sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.
Sicherstellung von gültigen USt-ID
Die Sicherstellung von gültigen Ust-IdNr. der Geschäftspartner zieht sich dabei wie ein roter Faden durch die Reform: Die Angabe der USt-IdNr. des ausländischen Geschäftspartners wird auf Ausgangsrechnungen Pflicht. In der zusammenfassenden Meldung (ZM) muss die USt-IdNr. jedes einzelnen Leistungsempfängers aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat benannt werden. Dabei trägt der Rechnungssteller zu 100% die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten. Gerade in der Übergangsphase sollten Sie sich hier nicht allein auf die Angaben Ihrer Geschäftspartner verlassen.
EDV-Umstellung notwendig
Stellen Sie Ihre IT-Systeme auf die kommenden Anforderungen rechtzeitig ein, da hier neue Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten erforderlich sind. IBSolution hat hierfür eine Lösung entwickelt, die sofort einsetzbar ist und die wir zum Festpreis anbieten.
Insbesondere Unternehmen, die eine der folgenden Dienstleistungen erbringen, sind betroffen:
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Transportdienstleistungen/ Logistik
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Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen
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Leasing und Autovermietungen
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Dienstleistungen im Konzern (Bsp. Umlagen)
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Aber auch Waren liefernde Unternehmen, sofern sie "After Sales Services" wie Reparaturen oder Wartungen anbieten.
Denken Sie daran – gerade bei der Umsatzsteuer kennt die Finanzverwaltung keine Gnade! Kontaktieren Sie uns! Gerne stellen wir Ihnen unsere Lösung vor.